Vergaben

Ex-Ante Veröffentlichungen

Gemäß § 19 Abs. (3) VOB/A haben Auftraggeber fortlaufend auf Internetportalen oder in ihren Beschaffungsprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach §3 Abs. (3) Nr. 1 ab einem voraussichtichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Im Nachfolgenden informiert die Bauverwaltung des Landkreises Main-Spessart als öffentlicher Auftraggeber über folgende vorgesehenen "Beschränkten Ausschreibungen":